Winterdienst & Räumpflicht in Augsburg — wer haftet?

CRNOV-Mitarbeiter räumt im Dunkeln vor Tagesanbruch den Schnee auf einem Augsburger Gehweg — Winterdienst vor 7 Uhr.

Kurz gesagt: In Augsburg haftet, wer die Räum- und Streupflicht trägt — und das ist per städtischer Verordnung in der Regel der Grundstücksanlieger, also Eigentümer oder Hausverwaltung. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann er Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern. Die Pflicht lässt sich an Mieter oder einen Dienstleister übertragen — aber die Kontrolle bleibt immer beim Eigentümer.

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information, kein Rechtsrat. Im Zweifel gilt die aktuelle Satzung bzw. Verordnung der Stadt Augsburg; bei einem konkreten Schadenfall einen Anwalt prüfen lassen.

Wer muss in Augsburg räumen und streuen?

Antwort zuerst: Räumen und streuen muss in Augsburg grundsätzlich der Grundstücksanlieger — also der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Das regelt die städtische Verordnung, nicht der Bund.

Der Hintergrund: Eigentlich ist die Stadt für die Sicherheit der Gehwege zuständig. Diese Pflicht hat Augsburg per Satzung auf die Anlieger übertragen. Rechtsgrundlage ist die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Augsburg (AWS Augsburg, abgerufen 06/2026). Wer an einem öffentlichen Gehweg wohnt oder ein Objekt besitzt, ist damit selbst in der Pflicht.

Geräumt wird der Gehweg auf voller Breite — mindestens aber so, dass ein 1 Meter breiter Durchgang für Fußgänger frei bleibt. Bei Glätte wird gestreut. Erlaubt ist Splitt oder ein Splitt-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil; reines Streusalz ist nur an gefährlichen Stellen wie Treppen zulässig.

Kann man die Räumpflicht übertragen — auf Mieter oder Dienstleister?

Ja — aber nie vollständig. Die Pflicht kann weitergegeben werden, die Verantwortung bleibt teilweise beim Eigentümer.

Es gibt zwei übliche Wege:

  • Auf den Mieter: Das muss klar und eindeutig im Mietvertrag stehen. Ein Verweis in einer versteckten Hausordnung reicht nicht aus (HDI Ratgeber, abgerufen 06/2026).
  • Auf einen Dienstleister wie einen Hausmeisterservice: Der Eigentümer beauftragt eine Firma, die das zuverlässig und versichert erledigt. Die Kosten lassen sich oft über die Betriebskosten umlegen.

Entscheidend in beiden Fällen: Der Eigentümer hat eine Auswahl- und Kontrollpflicht. Er muss prüfen, ob der Mieter oder die Firma die Pflicht tatsächlich erfüllt. Tut er das nicht, haftet er im Schadenfall mit. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt: Auch wer eine Firma beauftragt, bleibt für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich (Versicherungskammer Bayern, abgerufen 06/2026).

Verpflichteter Pflicht Übertragbar? Was bleibt?
Stadt Augsburg Original-Verkehrssicherung per Satzung auf Anlieger übertragen Festlegung der Regeln
Eigentümer / Hausverwaltung Räumen + Streuen am Gehweg ja (Mieter / Dienstleister) Auswahl- + Kontrollpflicht — haftet bei Vernachlässigung
Mieter nur wenn klar im Mietvertrag nein tatsächliche Ausführung
Hausmeisterservice per Auftrag nein zuverlässige, versicherte Ausführung

Bis wann muss in Augsburg geräumt sein?

Antwort zuerst: In Augsburg gilt — werktags spätestens bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr. Danach muss bei Bedarf bis 20:00 Uhr wiederholt werden. Nachts besteht keine Räumpflicht.

Diese Zeiten stammen aus der Augsburger Verordnung (AWS Augsburg, abgerufen 06/2026). Wichtig: Die genauen Zeiten hängen von der jeweiligen Kommune ab. In Gersthofen, Neusäß oder Königsbrunn kann die örtliche Satzung leicht abweichen — in Bayern üblich sind werktags 7–20 Uhr, sonntags 8 bzw. 9 bis 20 Uhr. Maßgeblich ist immer die Satzung der jeweiligen Gemeinde.

„Bis 7 Uhr" heißt: Wenn der Berufsverkehr losgeht, muss der Weg frei sein. Wer das verschläft, ist im Schadenfall angreifbar.

Wer haftet beim Glätteunfall?

Antwort zuerst: Es haftet, wer die Räum- und Streupflicht verletzt hat. Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten oder vereisten Gehweg, kann er Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern (Versicherungskammer Bayern, abgerufen 06/2026).

Das kann teuer werden: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Gegen genau dieses Risiko schützt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (bzw. eine Privathaftpflicht bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern). Beauftragt man einen professionellen Dienstleister, übernimmt dessen Betriebshaftpflicht den Schaden bei korrekter Ausführung — ein weiterer Grund, die Pflicht in erfahrene Hände zu geben.

Ganz haftungsfrei ist aber niemand: Fußgänger müssen damit rechnen, dass nicht überall gestreut ist, und passendes Schuhwerk tragen. Eine Mitschuld des Gestürzten ist möglich.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Mieter in Augsburg selbst räumen?

Nur wenn es klar und ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Eine Erwähnung in einer versteckten Hausordnung genügt nicht. Steht nichts Eindeutiges im Vertrag, bleibt die Räumpflicht beim Eigentümer oder der Hausverwaltung.

Bin ich raus, wenn ich einen Hausmeisterservice beauftrage?

Größtenteils, aber nicht vollständig. Sie müssen den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren. Bei korrekter Ausführung haftet dessen Betriebshaftpflicht. Vernachlässigen Sie die Kontrolle, haften Sie im Schadenfall mit.

Bis wann muss der Gehweg in Augsburg frei sein?

Werktags spätestens bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr — dann bei Bedarf bis 20:00 Uhr wiederholen. Nachts besteht keine Pflicht. Andere Gemeinden im Umland können abweichende Zeiten in ihrer Satzung festlegen.

Was passiert, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?

Haben Sie Ihre Räum- und Streupflicht verletzt, kann der Gestürzte Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht deckt das ab. Hatten Sie geräumt und gestreut, trifft Sie in der Regel keine Schuld.

Welches Streumittel ist in Augsburg erlaubt?

Erlaubt ist Splitt oder ein Splitt-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil. Reines Streusalz ist nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen zulässig. Maßgeblich bleibt die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Augsburg.


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